Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit als
Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks vor Schadensersatzansprüchen.
Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen wenn der Bauherr seiner:
Verkehrssicherungspflicht ( für die Baustelle, die Zufahrt, das Materiallager etc. )
Auswahlpflicht ( für geeignete Architekten und Handwerker )
Überwachungspflicht ( Absicherung der Baustelle )
nicht ausreichend nachkommt.
Im Rahmen dieses Schutzes übernimmt sie folgende Aufgaben:
Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung
und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Was leistet eine Bauherrenhaftpflicht nicht?
Eine Haftpflichtversicherung die für alle Schadensereignisse aufkommt gibt es nicht !
In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
Schäden die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
Selbst erlittene Schäden
Schäden die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse