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Was ist Versichert? |
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Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen.
Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient gilt ebenfalls als mitversichert.
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Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel
nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
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Versichert sind infolge eines Versicherungsfalle auch die notwendigen Kosten
- für das Aufräumen und den Abbruch von Sachen (Aufräumungs- oder Abbruchkosten)
- die dadurch entstehen, daß andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- oder Schutzkosten)
- für Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)
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Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfaßt Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
- Sturm und Hagel
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Was ist nicht versichert? |
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Nicht versichert sind unter anderem
- Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt
- Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen.
- Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, daß sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden.
- Sengschäden
- Kurzschluß- und Überspannungsschäden
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer sowie Hochwasser
- Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen
- Schäden durch Sturmflut und Lawinen
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
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Quelle: INNOSystems GmbH |
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